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   BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81   

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https://dejure.org/1983,462
BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81 (https://dejure.org/1983,462)
BAG, Entscheidung vom 19.07.1983 - 3 AZR 88/81 (https://dejure.org/1983,462)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 (https://dejure.org/1983,462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SchwbG i. d. F. vom 29.4.1974 (BGBl I 1006) § 42; BetrAVG § 1; BetrAVG § 5; BGB § 242; RVO § 560 i. d. F. von § 21 Nr. 44 des Gesetzes über die Angleichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung des Verletztengeldes der gesetzlichen Unfallversicherung auf Betriebsrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 161
  • NJW 1984, 2720 (Ls.)
  • ZIP 1983, 1370
  • VersR 1983, 1086
  • VersR 1988, 973
  • JR 1985, 176
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82

    Betriebsrente - Unfallrente - Verletztenrente

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
    Hingegen dürfen Unfallrenten nur insoweit bei der Berechnung betrieblicher Versorgungsleistungen berücksichtigt werden, wie sie dem Ausgleich der unfallbedingten Verdienstminderung dienen (vgl. BAGE 43, 173).

    Er enthält das Verbot der sachfremden Differenzierung zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern in einer bestimmten Ordnung und das Gebot, wesentlich Ungleiches entsprechend seiner Eigenart zu unterscheiden (BAG vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82-mit weiteren Nachweisen, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Diese Rechtsauffassung ist im Schrifttum auf erhebliche Kritik gestoßen (BAG vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 - mit weiteren Nachweisen).

    Dagegen hat er in der Entscheidung vom 19. Juli 1983 (3 AZR 241/82) ausgeführt, daß auch dann, wenn der Arbeitgeber unter Anrechnung anderweitiger Bezüge eine Gesamtversorgung gewährleistet, dies mit Rücksicht auf die im Arbeitsverhältnis erbrachten Dienste und die zurückgelegte Dienstzeit geschieht.

    Sie gleicht die materiellen und immateriellen Schäden aus, also Verdienstminderungen ebenso wie unfallbedingten Mehraufwand, erhöhte Anstrengungen des Unfallgeschädigten und ganz allgemein die Minderung der Lebensfreude (BAG vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 -, zu II 2c der Gründe).

    Soweit sie dagegen dazu dient, den Verdienstausfall des Verletzten pauschal zu entschädigen, sichert sie den Lebensstandard in vergleichbarer Weise wie betriebliche Versorgungsleistungen und kann sie daher bei der Bemessung des betrieblichen Ruhegeldes berücksichtigt werden (BAG vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 -, zu II 2, 3 der Gründe mit weiteren Nachweisen).

    Als Aufteilungsmaßstab eignet sich das Recht der Kriegsopferversorgung, das eine vergleichbare Regelung enthält (BAG vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 -, zu II 4 der Gründe).

    Da der von der Versorgungsordnung aufgestellte Anrechnungsmaßstab nicht der Billigkeit entspricht, muß er nach den Grundsätzen des Rechts der Kriegsopferversorgung ersetzt werden (Urteil des Senats vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 -, zu II 4b,c der Gründe).

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 504/78

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anrechnung von Renten - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1980 (BAG 32, 297 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG mit zust. Anm. von Krasney) einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darin gesehen, daß ein Arbeitgeber die Verletztenrente auf das betriebliche Ruhegeld eines Unfallgeschädigten anrechnete und diesem infolgedessen ein geringeres Ruhegeld zahlen wollte als er Nichtversehrten zubilligte.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1980 unentschieden gelassen, ob die Zusage einer Gesamtversorgung bis zu einer Höchstbegrenzung großzügiger zu beurteilen ist als normale Anrechnungsklauseln (BAG 32, 297, 302 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG , zu I 3b der Gründe).

  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 177/82

    Haushaltsstrukturgesetz nach dem Schwerbehindertengesetz

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
    Der Begriff umfaßt neben Löhnen und Gehältern, Zulagen und Provisionen auch Urlaubsentgelte und Gratifikationen; das tarifliche Übergangsgeld nach § 62 BAT wird ebenso in ständiger Rechtsprechung als Entgelt verstanden, das nicht durch gesetzliche Sozialleistungen gemindert werden darf (vgl. zuletzt Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und Urteile vom 16. November 1982 - 3 AZR 454/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und 3 AZR 160/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; zur Änderung der Rechtslage durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz vom 22. Dezember 1981 vgl. Urteil vom 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 13.07.1982 - 3 AZR 576/80

    Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem SchwbG

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
    Der Begriff umfaßt neben Löhnen und Gehältern, Zulagen und Provisionen auch Urlaubsentgelte und Gratifikationen; das tarifliche Übergangsgeld nach § 62 BAT wird ebenso in ständiger Rechtsprechung als Entgelt verstanden, das nicht durch gesetzliche Sozialleistungen gemindert werden darf (vgl. zuletzt Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und Urteile vom 16. November 1982 - 3 AZR 454/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und 3 AZR 160/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; zur Änderung der Rechtslage durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz vom 22. Dezember 1981 vgl. Urteil vom 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 13.07.1982 - 3 AZR 34/80

    Berufsunfähigkeit und betriebliche Invaliditätsrente

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
    Dabei ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Landesarbeitsgericht die Überzeugung von einer bestehenden Dienstunfähigkeit bereits für einen Zeitpunkt gewinnt, zu dem die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit noch nicht vom Träger der Sozialversicherung förmlich anerkannt ist (BAG vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 34/80 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 454/80

    Rentenansprüche im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
    Der Begriff umfaßt neben Löhnen und Gehältern, Zulagen und Provisionen auch Urlaubsentgelte und Gratifikationen; das tarifliche Übergangsgeld nach § 62 BAT wird ebenso in ständiger Rechtsprechung als Entgelt verstanden, das nicht durch gesetzliche Sozialleistungen gemindert werden darf (vgl. zuletzt Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und Urteile vom 16. November 1982 - 3 AZR 454/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und 3 AZR 160/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; zur Änderung der Rechtslage durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz vom 22. Dezember 1981 vgl. Urteil vom 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 160/82

    Schwerbehinderung - Übergangsgeld

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
    Der Begriff umfaßt neben Löhnen und Gehältern, Zulagen und Provisionen auch Urlaubsentgelte und Gratifikationen; das tarifliche Übergangsgeld nach § 62 BAT wird ebenso in ständiger Rechtsprechung als Entgelt verstanden, das nicht durch gesetzliche Sozialleistungen gemindert werden darf (vgl. zuletzt Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und Urteile vom 16. November 1982 - 3 AZR 454/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - und 3 AZR 160/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; zur Änderung der Rechtslage durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz vom 22. Dezember 1981 vgl. Urteil vom 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 10.11.1982 - 5 AZR 349/80

    Wirksamkeit einer Vereinbarung - Rentengewährung - Rückerstattung eines

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
    Solche Leistungen haben zwar auch Entgeltcharakter, ihre Anrechnung führt aber nicht zu einer Zweckvereitelung des Sonderschutzes für Schwerbehinderte (BAG Urteil vom 10. November 1982 - 5 AZR 349/80 - zu I 2 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Während das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Ansicht vertrat, die Verletztenrente diene nicht allein dem Ausgleich des Verdienstausfalles, sondern der Entschädigung aller Auswirkungen eines Unfalls, neben unfallbedingtem Mehraufwand auch dem Ausgleich immaterieller Schäden, erhöhter Anstrengungen und Verdienstminderungen (BAG, VersR 1988, 973 , BAGE 43, 161, 170; 43, 173, 181), verneinte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Kongruenz zwischen Verletztenrente und Schmerzensgeldanspruch; sachliche und zeitliche Deckungsgleichheit liege nicht vor, dh der Schadensersatzanspruch und die Leistung aus der Sozialversicherung dienten insoweit nicht dem Ausgleich eines Schadens gleicher Art; sozialversicherungsrechtlich sei ein Ausgleich für Einbußen nichtvermögensrechtlicher Art nicht vorgesehen (vgl BGH, VersR 1970, 1053 ; BG 1982, 704 f).
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Dem Arbeitgeber ist es verboten, in einer von ihm bestimmten Ordnung zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern sachfremd zu differenzieren (vgl. ua. BAG 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 - BAGE 43, 161, 169; 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 102 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 52, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 47/91

    Anpassung der Versorgung an geänderte Rechtsprechung

    Durch Urteile vom 19. Juli 1983 (BAGE 43, 161 [BAG 19.07.1983 - 3 AZR 88/81] = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG mit Anm. v. Gitter und BAGE 43, 173 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG mit Anm. v. Gitter) gab der Senat diese Rechtsprechung wieder auf.

    Daß die Unfallrente angerechnet werden darf, soweit sie Verdienstminderungen ausgleichen soll (Urteile des Senats vom 19. Juli 1983, aaO), wird vom Kläger nicht angegriffen.

  • BSG, 08.12.1992 - 1 RK 11/92

    Krankenversicherung - vollständige Befreiung von der Zuzahlungspflicht -

    Auch das BAG geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß das Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§ 31 Abs. 1) mangels anderer Maßstäbe der geeignete Maßstab zur Abgrenzung der zweckgebundenen Anteile der Unfallrente ist und daß deshalb der Teil der Unfallrente, der der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) bei vergleichbarer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) entspricht, bei der Bemessung der Betriebsrente anrechnungsfrei bleiben muß (vgl ua BAGE 43, 173, 178 ff = AP Nr. 8 zu § 5 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - Ges. z. Verbesserung d. betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) - mit zustimmender Anm von Gitter; 43, 161, 170 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG; AP Nrn 11, 12, 25, 26 und Nr. 30 zu § 5 BetrAVG).
  • LAG Niedersachsen, 02.03.2001 - 3 Sa 1530/00

    Anrechnung einer gezahlten Unfallrente auf Leistungen der betrieblichen

    Hieraus ergibt sich nicht ohne weiteres, dass eine Anrechnung einer Unfallrente im Rahmen eines Gesamtversorgungssystems vom Gesetz ausdrücklich zugelassen worden ist (BAG, Urt. vom 19.07.1983 - 3 AZR 88/81 - AP 9 zu § 5 BetrAVG ; BAG, Urt. vom 13.09.1983 - 3 AZR 537/82 - AP 11 zu § 5 BetrAVG ).

    Als Aufteilungsmaßstab zieht das Bundesarbeitsgericht das Recht der Kriegsopferversorgung heran mit der Folge, dass mindestens der Teil der Verletztenrente bei der Bemessung der Gesamtversorgung unberücksichtigt bleiben muss, der der Grundrente eines Versorgungsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz (§ 31) entspricht (BAG, Urt. vom 19.07.1983 - 3 AZR 241/82 - AP 8 zu § 5 BetrAVG; BAG, Urt. vom 19.07.1983 - 3 AZR 88/81 - AP 9 zu § 5 BetrAVG; BAG, Urt. vom 13.09.1983 - 3 AZR 537/82 - AP 11 zu § 5 BetrAVG; BAG, Urt. vom 08.11.1983 - 3 AZR 64/82 - AP 12 zu § 5 BetrAVG; BAG, Urt. vom 24.03.1987 - 3 AZR 344/85 - AP 24 zu § 5 BetrAVG ; BAG, Urt. vom 06.06.1989 - 3 AZR 668/87 - AP 30 zu § 5 BetrAVG ).

  • BAG, 24.03.1987 - 3 AZR 344/85

    Anrechnung von Unfallrenten bei der Rentenberechnung - Ausgleich immaterieller

    Nach den Urteilen des Senats vom 19. Juli 1983 zur teilweisen Anrechenbarkeit von Unfallrenten im Rahmen von Höchstbegrenzungsklauseln (BAGE 43, 161 [BAG 19.07.1983 - 3 AZR 88/81]; 173 = AP Nr. 9 und 8 zu § 5 BetrAVG), kürzte die Beklagte ab 1. Oktober 1983 den Ruhegeldanspruch des Klägers nach § 6 Nr. 4 der Betriebsvereinbarung um 1.023,60 DM monatlich; zur Abgeltung seiner immateriellen Unfallschäden beließ sie dem Kläger nur den Betrag von 154,-- DM.

    124", mit zustimmender Anmerkung von Krasney = EzA BetrAVG § 5 Nr. 5, mit zustimmender Anmerkung von Höfer/vom Hofe = SAE 1984, 14, mit überwiegend zustimmender Anmerkung von von Hoyningen-Huene; BAGE 43, 161 [BAG 19.07.1983 - 3 AZR 88/81] = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG; Urteil vom 13. September 1983 - 3 AZR 537/82 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrAVG; Urteil vom 10. April 1984 - 3 AZR 39/83 - AP Nr. 17 zu § 5 BetrAVG; Urteil vom 6. August 1985 - 3 AZR 393/82 - DB 1986, 1181).

  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88

    Vorzeitige Betriebsrente und Höchstbegrenzungsklausel

    Diese Anrechnung der Sozialversicherungsrente des Klägers im Rahmen der Limitierungsklausel verstieße nicht gegen § 45 Abs. 1 SchwbG bzw. § 42 Abs. 1 SchwbG a.F. Auch Altersrentenbezüge aufgrund der Schwerbehinderteneigenschaft sind nach § 5 Abs. 2 BetrAVG jedenfalls seit der Neufassung des Schwerbehindertengesetzes seit dem 1. Januar 1982 anrechenbar (vgl. BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 - BAGE 43, 161 [BAG 19.07.1983 - 3 AZR 88/81] = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG, mit zustimmender Anmerkung Gitter; bestätigt in BAGE 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; vgl. Wilrodt/Neumann, Schwerbehindertengesetz, 6. Aufl., § 42 Rz 4 a.E.; Höfer/Abt, BetrAVG, Bd. 1, 2. Aufl., § 5 Rz 22; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 5 Rz 145).
  • BAG, 06.06.1989 - 3 AZR 668/87

    Anrechnung einer Unfallrente auf die Betriebsrente - Teilweise Nichtanrechnung

    Soweit die Unfallrente dazu dient, den Verdienstausfall des Verletzten pauschal zu entschädigen, sichert sie den Lebensstandard in vergleichbarer Weise wie betriebliche Versorgungsleistungen, sie kann daher bei der Bemessung der Betriebsrente berücksichtigt werden (BAGE 43, 173, 178 ff. = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 und 3 der Gründe sowie 43, 161, 170 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG, zu V 1 der Gründe).
  • BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86

    Zulässige Wiedereinführung der teilweisen Anrechnung von Unfallrenten auf

    Daneben muss mindesten der Teil der Verletztenrente anrechnungsfrei bleiben, der der Grundrente eines Versorgungsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz bei vergleichbarer Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht (BAGE 43, 173 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG mit zustimmender Anm. von Gitter = AR-Blattei Betriebl. Altersversorgung Entscheidung 124 mit zust. Anm. von Krasney = EzA BetrAVG § 5 Nr. 5 mit zust. Anm. von Höfer/vom Hofe = SAE 1984, 14, mit zust. Anm. von von Hoyningen-Huene; BAGE 43, 161 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG mit zustimmender Anm. von Gitter; Urteil vom 13.09.1983 - 3 AZR 537/82 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrAVG ; zustimmend auch Ahrend/Förster/Rühmann, BB 1984, 77 [84]).
  • BAG, 28.03.1984 - 5 AZR 249/82

    Übergangsgeld und Krankenbezüge bei Schwerbehinderten

    Das ist jedoch beim Übergangsgeld nicht der Fall (vgl. BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 - DB 1983, 2423, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Sie sind nicht zu vergleichen mit Werks zulagen, die nur im Vorgriff auf Sozial]eistungen gezahlt werden und in ihrer Zweckbestimmung den Renten vergleichbar sind, die der Schwerbehinderte wegen seiner Behinderung aus der Sozialversicherungsrente zu erwarten hat (vgl. Urteil des Senats vom 10. November 1982 - 5 AZR 349/80 - AP Nr. 4 zu ? 42 SchwbG zu I 2 der Gründe; zu Versorgungsleistungen mit dieser Zweckbestimmung vgl. Urteil des Dritten Senats vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 -).

  • BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 137/81

    Krankengeldversicherung - Krankengeld - Berufsunfähigkeit - Betriebsrente -

  • BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 100/86

    Anspruch auf Zahlung einer höheren Betriebsrente gegen die Unterstützungskasse -

  • LAG Düsseldorf, 19.03.2014 - 12 Sa 1326/13

    Gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 1023/94

    Anrechnung von Hinterbliebenenrenten - Auslegung einer tarifvertraglichen

  • BAG, 10.04.1984 - 3 AZR 39/83

    Verletztenrente - Unfallversicherung

  • BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 357/81

    Zeitanteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze

  • BAG, 08.04.1986 - 3 AZR 611/84

    Anrechnung eines Leistungszuschlags der gesetzlichen Knappschaftsversicherung auf

  • BAG, 25.08.1987 - 3 AZR 775/85

    Voraussetzungen der Gewährung einer Versorgungszusage bei der betrieblichen

  • LSG Sachsen, 01.02.2001 - L 6 KN 18/99

    Anerkennung einer Berufskrankheit; Erkrankungen der Acromioclavikulargelenke,

  • BAG, 31.07.1984 - 3 AZR 205/84
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